Arbeitsortes

  1. Insgesamt steht offenbar für weniger als zehn SFB-Mitarbeiter eine Veränderung ihres Arbeitsortes ins Haus. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Der Senat vermag daher der im Schrifttum vertretenen Auffassung nicht zu folgen, daß eine Versetzung nur dann vorliege, wenn mit der Änderung des Arbeitsortes auch ein Aufgaben- und/oder Organisationswechsel verbunden ist. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)