Arbeitsplatzangebots

  1. Die Dauer der Sperrzeit wird künftig je nach Ursache, zum Beispiel Ablehnung eines Arbeitsplatzangebots oder Ablehnung oder Abbruch einer Eingliederungsmaßnahme, in drei, sechs oder zwölf Wochen gestaffelt. ( Quelle: Die Welt Online vom 01.07.2003)