Arbeitsplatzreserven

  1. Beträchtliche Arbeitsplatzreserven lägen auch in Privathaushalten, wenn nämlich hauswirtschaftliche Tätigkeiten sozialversicherungspflichtig organisiert werden, zum Beispiel um Hausfrauen Teilzeitbeschäftigungen zu ermöglichen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)