Das seit 1997 geltende Arbeitsschutzgesetz für Brandenburg hat erfreuliche Auswirkungen: So sanken die tödlichen Arbeitsunfälle von 52 (1996) auf 32 im vergangenen Jahr.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Das Arbeitsschutzgesetz erlaubt Jugendlichen zwar ab 15 Jahren pro Jahr vier Wochen lang zu arbeiten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.07.2001)
Ohne Räder und mit einer Griffhöhe von nur siebzig Zentimeter sind die Gefäße nach dem Arbeitsschutzgesetz und der so genannten Lastenhandhabungs-Verordnung nicht mehr zulässig.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.02.2005)