Arbeitswechsel

  1. Außerdem hat der Schuldner die Pflicht, jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen und jeden Arbeitswechsel oder Umzug dem Gericht zu melden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Arbeitswechsel: Bei hoher Arbeitslosigkeit nehmen weniger Arbeitnehmer das Risiko auf sich, selbst zu kündigen und eine neue Stelle (mit Probezeit) anzutreten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)