Außerdem hat der Schuldner die Pflicht, jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen und jeden Arbeitswechsel oder Umzug dem Gericht zu melden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Arbeitswechsel: Bei hoher Arbeitslosigkeit nehmen weniger Arbeitnehmer das Risiko auf sich, selbst zu kündigen und eine neue Stelle (mit Probezeit) anzutreten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)