Arbeitszeitgesetz

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  1. Laut DKG ist das Arbeitszeitgesetz im Krankenhausbereich wegen des personellen und finanziellen Mehraufwands nicht umsetzbar. ( Quelle: Die Welt vom 03.11.2005)
  2. So die "Übersicht über das Arbeitsrecht" von Dr. Günter Halbach et al.: "Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz)." ( Quelle: Die Zeit (19/1997))
  3. Ein neues Arbeitszeitgesetz verschärfe die Probleme. ( Quelle: ZDF Heute vom 24.09.2004)
  4. Nach dem Arbeitszeitgesetz wäre das möglich, doch nicht nach den Tarifvereinbarungen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  5. Da das Arbeitszeitgesetz bei Verstößen in hartnäckigen Fällen selbst Haftstrafen vorsieht, erwägt die Gewerkschaft Strafanzeige, falls die Kliniken nicht einlenken. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  6. Als "aktuelle Probleme" des Katharinenhospitals führte Schmidt das seit Jahresbeginn gültige Arbeitszeitgesetz an, das die Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen vorschreibt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  7. Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfe zudem die tägliche Arbeitszeit zehn Stunden nicht überschreiten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.03.2001)
  8. Das regeln Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und das Arbeitszeitgesetz: z. B. maximal 8 Stunden Dienst, mindestens 11 Stunden Ruhephase. ( Quelle: BILD 2000)
  9. Das Arbeitszeitgesetz orientiert sich seit 2004 daran - jedoch mit Übergangsregelung bis Ende 2005. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.11.2005)
  10. Und genau das ist der Fall, wenn im kommenden Jahr das neue Arbeitszeitgesetz in Kraft tritt, nach dem der Bereitschaftsdienst der Klinikärzte als normale Arbeitszeit gewertet wird. ( Quelle: Tagesspiegel vom 24.10.2003)
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