Laut DKG ist das Arbeitszeitgesetz im Krankenhausbereich wegen des personellen und finanziellen Mehraufwands nicht umsetzbar.
( Quelle: Die Welt vom 03.11.2005)
So die "Übersicht über das Arbeitsrecht" von Dr. Günter Halbach et al.: "Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz)."
( Quelle: Die Zeit (19/1997))
Ein neues Arbeitszeitgesetz verschärfe die Probleme.
( Quelle: ZDF Heute vom 24.09.2004)
Nach dem Arbeitszeitgesetz wäre das möglich, doch nicht nach den Tarifvereinbarungen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Da das Arbeitszeitgesetz bei Verstößen in hartnäckigen Fällen selbst Haftstrafen vorsieht, erwägt die Gewerkschaft Strafanzeige, falls die Kliniken nicht einlenken.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Als "aktuelle Probleme" des Katharinenhospitals führte Schmidt das seit Jahresbeginn gültige Arbeitszeitgesetz an, das die Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen vorschreibt.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfe zudem die tägliche Arbeitszeit zehn Stunden nicht überschreiten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.03.2001)
Das regeln Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und das Arbeitszeitgesetz: z. B. maximal 8 Stunden Dienst, mindestens 11 Stunden Ruhephase.
( Quelle: BILD 2000)
Das Arbeitszeitgesetz orientiert sich seit 2004 daran - jedoch mit Übergangsregelung bis Ende 2005.
( Quelle: Tagesspiegel vom 04.11.2005)
Und genau das ist der Fall, wenn im kommenden Jahr das neue Arbeitszeitgesetz in Kraft tritt, nach dem der Bereitschaftsdienst der Klinikärzte als normale Arbeitszeit gewertet wird.
( Quelle: Tagesspiegel vom 24.10.2003)