Die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union kann bestehen bleiben.
( Quelle: TAZ 1996)
Darauf hatte sich der EuGH gestützt und London zur Erfüllung einer so verabschiedeten Arbeitszeitrichtlinie verpflichtet.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Der Parlamentsausschuss fordert dagegen sogar die Abschaffung einer Ausnahmeregelung in der europäischen Arbeitszeitrichtlinie, von der zurzeit vor allem Großbritannien umfassend Gebrauch macht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.02.2004)
Hintergrund der neuen Arbeitszeitrichtlinie ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2003.
( Quelle: Tagesschau vom 12.05.2005)