Heide habe die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers genutzt und es heimtückisch erschossen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Richter Heinrich Becker beurteilte das Tötungsdelikt als Mord, weil Kupka sowohl aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe, die Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer ausgenutzt und mit bedingtem Vorsatz gehandelt habe.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.04.2002)
Arg- und wehrlos sei das Opfer gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Achim Sachs in der Urteilsbegründung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)