Von der zweiten Version war im vergangenen Jahr das Potsdamer Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (Arov) überzeugt.
( Quelle: Welt 1997)
Sollte das Gericht am Mittwoch zu Gunsten der Kläger entscheiden, könnte das Arov laut Gerichtssprecherin verpflichtet werden, den Baumgärtels das Erbbaurecht anzuerkennen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.04.2002)