Dies ist der Fall, wenn der Sammler bei Gegenständen, die den Artenschutzbestimmungen unterliegen, keinen Herkunftsnachweis erbringen kann.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Sie berichteten von Fortschritten bei ihren Gesprächen über eine bessere Kontrolle der Artenschutzbestimmungen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)