Nicht nur ein klarer Verstoß gegen das Artenschutzgesetz, der Vogel litt zudem noch an der für Menschen ansteckenden Papageienkrankheit.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.09.2003)
Laut Artenschutzgesetz muß sein Lebensraum nun geschützt werden.
( Quelle: TAZ 1990)