Erst die Aufnahme in den Anhang des Washingtoner Artenschutzgesetzes setzt den Handel mit bedrohten Tieren unter Strafe.
( Quelle: Welt 1996)
Weder sei ein gründliches Umweltgutachten erstellt worden, noch sei der Schutz des Rothörnchens gemäß den Bestimmungen des Artenschutzgesetzes gesichert.
( Quelle: TAZ 1992)