Bei dem Produkt handele es sich um einen Antikörper-Test, der jedoch auf synthetischen Antikörpern beruht und deshalb nach Ansicht des Herstellers nach dem deutschen Arzneimittelgesetz nicht zulassungspflichtig sei.
( Quelle: )
Die Pharmaindustrie ist per Arzneimittelgesetz verpflichtet, jeden ihr bekannt gewordenen Verdachtsfall dem Bfarm zu melden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.08.2001)
So werde geprüft, ob der Konzern gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen habe.
( Quelle: Die Welt 2001)
In Deutschland gibt es erst seit September 1998 ein verschärftes Arzneimittelgesetz, das die Funktion eines Antidoping-Gesetzes hat.
( Quelle: Welt 1999)