Arzthaftungssachen

  1. Wie der Vorsitzende Richter Benno von Nottbeck am Freitag sagte, habe die Kammer für Arzthaftungssachen die Klinik und die verantwortlichen Ärzte zugleich verpflichtet, auch für Folgeschäden aufzukommen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)