Das Arzthonorar wird bis zum Regelhöchstsatz, dem 2,3fachen des Einfachsatzes der Gebührenordnung für (Zahn-)Ärzte, erstattet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
In der Praxis von Dr. Schaad beträgt das Arzthonorar 2500 Mark, plus 1000 Mark bei Erfolg plus Spenderhonorar.
( Quelle: Die Zeit (11/1978))
Jetzt eine Anwaltsrechnung aus Bangkok: "Betreff: Schwangerschaft ihrer Freundin in Pattaya". 693 Mark sollte er überweisen: für "Arzthonorar, Abtreibung, Anwaltskosten" - sonst drohe eine Vaterschaftsklage in Deutschland.
( Quelle: BILD 1999)