Auch die Zahl der betroffenen Assekuranzunternehmen ging zurück.
( Quelle: Die Welt Online vom 16.09.2004)
Das Gericht stellte fest, der Taxifahrer müsse durch das Assekuranzunternehmen von dem Gebührenanspruch seines Verteidigers freigestellt werden.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 27.03.2005)