Asylantenflut

  1. Er warnte zwar vehement vor der Asylantenflut und Überfremdung Deutschlands vor allem durch nichteuropäische Ausländer/ der Artikel 16, so betonte er, könne aber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. ( Quelle: TAZ 1986)