Rund 15 vermummte Jugendliche haben in der Nacht zum Sonntag ein Asylantenwohnheim im brandenburgischen Treuenbrietzen überfallen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Die Anzahl der Bewohner, so die Richter, sei kein Maßstab für die Abgrenzung eines Wohnobjekts von einer "sozialen" Einrichtung/ wie etwa einem Asylantenwohnheim, das in einem reinen Wohngebiet allerdings nicht zulässig sei.
( Quelle: TAZ 1990)