Bisher war die Stelle laut Asylverfahrensgesetz vor allem zuständig für die Entscheidung von Asylanträgen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.07.2002)
Von den vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bearbeiteten Asylanträgen wurden im April 10,9 Prozent anerkannt, weitere 2,3 Prozent erhielten Abschiebeschutz.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Dies gelte vor allem für die verbreitete Methode von Asylbewerbern, sich durch eine Verschleierung ihrer Identität ein Aufenthaltsrecht zu erschleichen oder - etwa nach Ablehnung von Asylanträgen - drohende Abschiebungen zu verhindern.
( Quelle: DIE WELT 2000)