Es heißt schon wieder Asylbetrug - und betrifft, wieder einmal, Menschen, deren quasi finsteres Gewissen mit der Hautfarbe gleichgesetzt wird.
( Quelle: TAZ 1997)
Beschleunigte Verfahren sind bei einfachen Sachverhalten und klarer Beweislage (Geständnis) möglich: Verhandlung bis 36 Stunden nach der Tat z.B. bei Ladendiebstahl, Asylbetrug.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)