Bei seinem Asylurteil (Aktenzeichen 2 BvR 1516/93) beruft sich der Zweite Senat des Verfassungsgerichts allen Ernstes auf eine Entscheidung des ersten Senats vom 18. Januar 1996 über das Anbringen einer Parabolantenne (Aktenzeichen 1 BvR 2116/94).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)