Dazu solle die sogenannte Atemalkoholanalyse gerichtsverwertbare Daten liefern und damit eine schnellere Bestrafung möglich machen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Im Bundesverkehrsministerium wird statt der Senkung des Promillegrenzwertes weiterhin auf verstärkte Polzeikontrollen und die Einführung der elektronischen Atemalkoholanalyse gesetzt.
( Quelle: Welt 1997)
Scharfe Kritik übte der Wissenschaftler an einem Gutachten des ehemaligen Bundesgesundheitsamts von 1991, das die Atemalkoholanalyse als gerichtsverwertbar beweissicher einstufte.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)