Dieser schlägt eine Novellierung des Paragraphen 24a des Straßenverkehrsgesetzes vor, wonach der Blutalkoholgrenzwert für Fahrtüchtigkeit von 0,8 Promille auf 0,5 gesenkt und der Blutalkoholtest durch die Atemalkoholkontrolle (AAK) ersetzt werden soll.
( Quelle: Die Zeit 1996)