Die Sportler um Olympiasieger Thomas Schmidt kündigten geschlossen die Athleten-Vereinbarung mit dem Verband.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 06.08.2002)
Eine weitere Variante ist der Gang vor ein ordentliches Gericht, auch wenn der DLV durch eine grundsätzliche Athleten-Vereinbarung die Einschaltung von Zivilgerichten eigentlich ausschließt.
( Quelle: )