Athletenvereinbarung

  1. Als "höchst zweifelhaft" bezeichnete Walter die Athletenvereinbarung des DLV, die den Sportlern bei Streitigkeiten den Gang vor ein ordentliches Gericht verwehrt. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Der Sportler hat sich in der Athletenvereinbarung mit dem Verband schriftlich verpflichtet, keine Dopingmittel einzunehmen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. Der zivile Rechtsweg stünde nur offen, sollte ein Gericht die Athletenvereinbarung für ungültig erklären. ( Quelle: Welt 1999)