Als "höchst zweifelhaft" bezeichnete Walter die Athletenvereinbarung des DLV, die den Sportlern bei Streitigkeiten den Gang vor ein ordentliches Gericht verwehrt.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Der Sportler hat sich in der Athletenvereinbarung mit dem Verband schriftlich verpflichtet, keine Dopingmittel einzunehmen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Der zivile Rechtsweg stünde nur offen, sollte ein Gericht die Athletenvereinbarung für ungültig erklären.
( Quelle: Welt 1999)