Strittig scheint im BGH-Senat allerdings die Frage zu sein, ob es sich bei der Atta-Gruppe um eine terroristische Vereinigung gehandelt habe und ob das Hamburger Gericht diese Frage hätte entscheiden müssen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.05.2005)
Die Bundesanwaltschaft wirft Motassadeq vor, er habe von Hamburg aus mit finanziellen Transaktionen die Atta-Gruppe unterstützt und sich damit der Beihilfe zum Mord an 3045 Menschen bei den Attentaten von New York und Washington schuldig gemacht.
( Quelle: Tagesspiegel vom 31.01.2003)
Auch sei die Frage, ob es sich bei der Atta-Gruppe um eine terroristische Vereinigung gehandelt habe und wer dazu gezählt werden müsse, in Prozess und Urteil offen geblieben.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.05.2005)