Die rot-grüne Bundesregierung macht sich seit geraumer Zeit für die Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes stark, durch die sie eine Möglichkeit bekommen soll, den Verkauf von Rüstungsfirmen ins Ausland zu verhindern.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.04.2004)
Soweit es sich dabei um Rüstungsgüter handelt, muß der Ausführende eine Ausfuhrbescheinigung entsprechend den Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes und des Kriegswaffenkontrollgesetzes in Besitz haben."
( Quelle: TAZ 1994)
Um dies zu ändern, fordert die Studie, die Rüstungsexportbestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes mit denen des strengeren Kriegswaffenkontrollgesetzes zusammenzuführen und die eigenen Rüstungsexportrichtlinien aus dem Jahr 2000 konsequenter anzuwenden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.03.2005)
So werde in Kürze über eine aus dem Jahr 1992 stammende Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen eine Regelung des Außenwirtschaftsgesetzes entschieden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.11.2003)