Beim Landgericht Augsburg ist am Freitag die Außervollzugsetzung des Haftbefehls von Ex-Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls beantragt worden.
( Quelle: Frankenpost vom 27.08.2005)
Denn die Außervollzugsetzung des Haftbefehls bedeutet noch lange keinen Freispruch.
( Quelle: TAZ 1991)