Aufbaufestigkeit

  1. Darüber hinaus soll eine Erhöhung der passiven Sicherheit dieser Fahrzeuge (z. B. Ausrüstung mit Sicherheitsgurten, Erhöhung der Aufbaufestigkeit) durch neue bzw. zu ändernde EG-Richtlinien in nächster Zeit verwirklicht werden. ( Quelle: Jahresbericht der Bundesregierung 1995)