In drei Fällen wurde die Aufenthaltsbeendigung zurückgestellt.
( Quelle: Merkur Online vom 04.08.2005)
Besonders regelungsbedürftig seien die unterschiedlichen Arten der Aufenthaltserlaubnisse, der Familiennachzug und die Voraussetzungen der Aufenthaltsbeendigung.
( Quelle: TAZ 1987)