Die neue "Allgemeine Anweisung über Aufenthaltsbeschränkungen für Dienstkräfte in sicherheitsempfindlicher Tätigkeit" trat damit formell in Kraft.
( Quelle: TAZ 1990)
Selbst weitergehende Aufenthaltsbeschränkungen bis hin zu einer gewissen polizeilichen Überwachung können im äußersten Fall geboten sein.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)