Und nach 1990 bekamen sie zunächst nur "Aufenthaltsbewilligungen".
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Es würden nun keine Wartenummern zum Ausstellen oder Verlängern von Aufenthaltsbewilligungen mehr ausgegeben.
( Quelle: Die Zeit (42/2001))
Außerdem gilt bis 2014 eine Schutzklausel: Ist die Zuwanderung zu stark, so kann die Schweiz die Aufenthaltsbewilligungen erneut beschränken.
( Quelle: Die Welt vom 26.09.2005)