Auffangvorschrift

  1. Alle anwesenden Verwaltungspraktiker prophezeiten, daß die vorgeschriebene Wochenfrist viele Richter zwingen würde, in nicht ganz leichten Fällen von einer Auffangvorschrift Gebrauch zu machen, die das Verfahren verzögere. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)