Aufgabenkreis

  1. Der Betriebsrat hat zur Begründung für sein Untersagungsverlangen geltend gemacht, der Arbeitgeber störe die Betriebsratsarbeit, wenn er auf Mitarbeiterversammlungen Themen erörtere, die zum Aufgabenkreis des Betriebsrats gehörten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Der Aufgabenkreis der Handeklskammer verkümmert nämlich zu einer Polemik zwecks Ablehnung der Linie 4 zugunsten der Kaufleute in der Leher Heerstraße in Horn, eine Litanei ohne Ende. ( Quelle: TAZ 1995)
  3. Der Kreis der einwilligungsbedürftigen Willenserklärungen kann sich mit dem Aufgabenkreis des Betreuers decken, aber auch kleiner sein. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)