Aufgabenverlagerung

  1. Sieben Ministerien und eine kleine Staatskanzlei reichten bei konsequenter Aufgabenverlagerung auf die Kommunen vollkommen aus. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Es tritt keine Befreiung von der Grundrechtspflichtigkeit ein, wenn eine Aufgabenverlagerung auf nicht grundrechtsgebundene Privatpersonen erfolgt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)