Aufhebungsverträgen

  1. Träfen die Absatzprognosen des Vorstandes zu, dann ist es seinen Worten zufolge auch relativ problemlos möglich, den Arbeitsplatzabbau unter Nutzung der normalen Fluktuation, per Vorruhestandsregelung und mit Aufhebungsverträgen über die Bühne zu bringen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)