Deshalb sollte man also auch beim Unterzeichnen eines Aufhebungsvertrags daran denken, sich umgehend arbeitslos zu melden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.08.2003)
Wie der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Wilhelm Meinzer, erst auf Anfrage bestätigte, habe man sich nach eingehender Überprüfung im Wege eines Aufhebungsvertrags bereits am 6. März dieses Jahres vom damaligen Sprecher des Vorstands getrennt.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)