Aufklärungspflichtverletzung

  1. Des weiteren kann offenbleiben, ob der Bekl. eine schuldhafte Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang mit den Dachmängeln anzulasten ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Eigenständige Grundlage für einen Schadenersatzanspruch ist die Aufklärungspflichtverletzung nur, wenn für das Erfüllungshindernis selbst keine Einstandspflicht gegeben ist: ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)