Nur wer die Prüfung besteht, bekommt den Aufnahmebescheid.
( Quelle: Welt 1996)
Aufnahmebescheid für die Bundesrepublik erhalten, davon aber bislang keinen Gebrauch gemacht hätten.
( Quelle: Welt 1997)
Künftig würden Angehörige nur dann in den Aufnahmebescheid einbezogen, wenn sie bereits im Herkunftsland ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen könnten.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 22.07.2002)