Danach muss sich der Aufnahmebewerber inhaltlich über einfache Sachverhalte aus dem familiären Bereich, über alltägliche Situationen und Bedürfnisse oder die Berufstätigkeit äußern können, ohne dass es auf exakte Fachausdrücke ankommt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.09.2003)