Aufnahmeflugplatz

  1. Der Status eines Flugplatzes, der auch in der Folgezeit der US- Air Force als Aufnahmeflugplatz der US-Verstärkungskräfte im Krisen- und Verteidigungsfall uneingeschränkt zur Verfügung stehen sollte, blieb jedoch erhalten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)