Aufsichtsratsarbeit

  1. Sie sollte den Gesellschaften zugleich Anlass bieten, ihre Aufsichtsratsbezüge grundsätzlich zu überarbeiten und den erheblich gestiegenen inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen der Aufsichtsratsarbeit angemessen anzupassen. ( Quelle: DIE WELT 2001)