Aufsichtsratsmandaten

  1. Demnach müssten die Parlamentarier in Zukunft nicht nur Einkommen etwa aus Aufsichtsratsmandaten dem Bundestagspräsidenten - aber nicht der Öffentlichkeit - offenbaren, sondern auch ihre Einkommen als Angestellte, Rechtsanwälte oder Besitzer einer Firma. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.02.2005)
  2. Die Banken hätten durch Kumulation von Beteiligungsbesitz, Aufsichtsratsmandaten und Vollmachtsstimmrechten neben ihrer eigentlichen Funktion als Kreditgeber Einflußpotentiale, die den Wettbewerb verfälschen könnten, ließ die Gruppe damals verlauten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Vorsitze werden künftig doppelt auf die zulässige Höchstzahl von zehn Aufsichtsratsmandaten angerechnet. ( Quelle: Welt 1998)