Auftragsbeschreibung

  1. Der Vertrag mit der Nebenintervenientin enthält nämlich abgesehen von der neuen Preisgestaltung, in die eben die eigene Kalkulation der Nebenintervenientin eingeflossen ist, eine wesentl. detailliertere Auftragsbeschreibung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)