Dann zahlen sie dem auftragerteilenden Staatsdiener zweieinhalb Prozent der Auftragsumme und haben den Auftrag - zu weit überhöhten Kosten - in der Tasche.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Bei gewerblichen Auftraggebern drohen den Baubetrieben hohe Konventionalstrafen von bis zu zehn Prozent der Auftragsumme, wenn sie die vereinbarten Termine nicht einhalten.
( Quelle: Die Welt Online vom 19.06.2002)