Das steht ihm frei. Der Sozialhilfeempfänger übernimmt zwar mit der Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses eine rechtliche Verpflichtung, die Regelunterhaltsansprüche, die auf das Land übergegangen sind, im Annexverfahren titulieren zu lassen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
In seiner eidesstattlichen Versicherung führt Gabriel aus, daß CoNeS zum Abschluß des Auftragsverhältnisses mit VW einen umfassenden (schriftlichen) Abschlußbericht verfaßt habe.
( Quelle: Die Welt vom 24.11.2005)