Die Grundsätze der Anscheins- und Duldungsvollmacht greifen nicht ein, wenn der als Vertreter Auftretende erkennbar seine Vollmacht überschreitet.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Auftretende Schlieren und Schatten sind also keine Störungen, sondern verschwinden, wenn Sie den Film über eine Grafikkarte mit TV-Ausgang auf dem ganz normalen Fernseher anschauen.
( Quelle: DIE WELT 2001)