Auftretende

  1. Die Grundsätze der Anscheins- und Duldungsvollmacht greifen nicht ein, wenn der als Vertreter Auftretende erkennbar seine Vollmacht überschreitet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Auftretende Schlieren und Schatten sind also keine Störungen, sondern verschwinden, wenn Sie den Film über eine Grafikkarte mit TV-Ausgang auf dem ganz normalen Fernseher anschauen. ( Quelle: DIE WELT 2001)