Die noch von der christlich-liberalen Regierung und dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl eingeführte Regelung erlaubte es, die meisten Hilfen im Haushalt bis zu einer Aufwendungshöhe von 18.000 Mark von der Einkommenssteuer abzusetzen.
( Quelle: Tagesschau Online vom 05.01.2004)