Die Augsburger Richter sahen sich auch einen Stimmzettel mit zwei Kreuzen an. Hölzels Rechtsanwälte behaupten, daß dieser Wahlzettel bei den ersten Zählungen nicht aufgefallen war, sondern erst später aufgetaucht sei.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Die Augsburger Richter bemängelten, daß in dem eilig erlassenen Paragraphenwerk seien die unterschiedlichen Wohnverhältnisse nicht genug berücksichtigt worden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)