Werden die Ausübungshürden nicht erreicht, verfallen die Optionsrechte der Mitarbeiter, so die Beratungsfirma.
( Quelle: Die Welt Online vom 27.10.2002)
Immer wieder weisen einige Vorstände in Hintergrundgesprächen darauf hin, daß die Ausübungshürden zu hoch seien.
( Quelle: Die Welt vom 04.04.2005)